Die Tötung von behinderten Kindern erfolgte außerhalb der "Aktion T4". Ein "Reichsausschuß" entschied über das Schicksal der Kinder.
Kinder-"Euthanasie"
Ab August 1939 waren Hebammen und Ärzte im Deutschen Reich verpflichtet, behinderte Kinder den Gesundheitsämtern zu melden. Diese leiteten die Meldungen weiter an einen "Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden". Tatsächlich bearbeitet wurden die Bögen in der Kanzlei des Führers. Vorsortiert gingen sie dann an die drei Gutachter des Reichsausschusses: den Jugendpsychiater Hans Heinze (1895-1983) sowie die Kinderärzte Werner Catel (1894-1981) und Ernst Wentzler (1891-1973). Sie entschieden über die weitere Begutachtung oder die sofortige "Behandlung", d. h. die Tötung der Kinder. Die "Reichsausschußkinder" wurden in eine der reichsweit etwa 30 speziell geschaffenen "Kinderfachabteilungen" eingewiesen. Dort wurden sie weiter beobachtet und schließlich entweder als entwicklungsfähig entlassen oder wegen der Schwere ihrer Behinderung getötet. Bis Kriegsende starben so über 5.000 Kinder. Der "Reichsausschuß" entschied auch über eugenisch indizierte Zwangsabtreibungen und über Anträge zur Tötung auf Verlangen.
Die Tötung von behinderten Kindern erfolgte außerhalb der "Aktion T4". Ein "Reichsausschuß" entschied über das Schicksal der Kinder.
Die Tötung von behinderten Kindern erfolgte außerhalb der "Aktion T4". Ein "Reichsausschuß" entschied über das Schicksal der Kinder.
Die Tötung von behinderten Kindern erfolgte außerhalb der "Aktion T4". Ein "Reichsausschuß" entschied über das Schicksal der Kinder.