Eine weitere Strategie der nationalsozialistischen Ausrottungspolitik war die "Vernichtung durch Arbeit". Dazu wurden ab 1942 jüdische Strafgefangene sowie Arbeitshausinsassen erfasst, ab 1943 auch psychisch kranke Straftäter.

"Vernichtung durch Arbeit"

Schrittweise registrierte das Reichsjustizministerium die jüdischen Insassen der Gefängnisse, "Gewohnheitsverbrecher", Sicherungsverwahrte und "Asoziale" in Arbeitshäusern. Zug um Zug wurden sie an Tötungsanstalten oder an Konzentrationslager zur allmählichen "Vernichtung durch Arbeit" übergeben. Mit einem Erlass des Reichsinnenministers vom 8. August 1943 wurden die psychiatrischen Anstalten aufgefordert, Listen der psychisch kranken Straftäter zu erstellen, die für eine Abgabe an die Polizei – also in die Konzentrationslager – in Frage kämen. Die Wittenauer Heilstätten erstellten am 29. Oktober 1943 auf Aufforderung des Hauptgesundheitsamtes Berlin eine Liste mit 143 Kranken. In zwei Fällen findet sich später der Eintrag, dass die Patienten an das KZ Sachsenhausen abgegeben wurden. Zwei weitere Kranke wurden den Polizeibehörden übergeben, 18 weitere ohne nähere Angabe vor Kriegsende entlassen. Über ihr Schicksal ist nichts bekannt. Die Aktion "Vernichtung durch Arbeit" wurde nicht zu Ende geführt, weil die Anstalten arbeitsfähige Kranke zurückhielten. Frauen und nicht arbeitsfähige Kranke kamen nach Obrawalde.

 

Eine weitere Strategie der nationalsozialistischen Ausrottungspolitik war die "Vernichtung durch Arbeit". Dazu wurden ab 1942 jüdische Strafgefangene sowie Arbeitshausinsassen erfasst, ab 1943 auch psychisch kranke Straftäter.

Eine weitere Strategie der nationalsozialistischen Ausrottungspolitik war die "Vernichtung durch Arbeit". Dazu wurden ab 1942 jüdische Strafgefangene sowie Arbeitshausinsassen erfasst, ab 1943 auch psychisch kranke Straftäter.

Eine weitere Strategie der nationalsozialistischen Ausrottungspolitik war die "Vernichtung durch Arbeit". Dazu wurden ab 1942 jüdische Strafgefangene sowie Arbeitshausinsassen erfasst, ab 1943 auch psychisch kranke Straftäter.